Dorothea Erxleben: Die erste promovierte Ärztin Deutschlands und die Hürden, die noch folgten

Dorothea Erxleben

Am 12. Juni 1754 wurde in Halle eine Frau zum „Doktor der Arzeneygelahrtheit“ erklärt. Dorothea Christiane Erxleben, geborene Leporin (1715–1762), war damit die erste promovierte Ärztin Deutschlands. Ihr Weg dorthin war lang und voller Hürden.

Eine Ausbildung ohne Abschluss

Dorothea Leporin wuchs in Quedlinburg als Tochter eines Arztes auf. Ihr Vater unterrichtete sie gemeinsam mit ihrem Bruder in Naturwissenschaften sowie in praktischer und theoretischer Medizin. Mit 16 Jahren begleitete sie ihn zu Patienten, später vertrat sie ihn sogar in seiner Praxis. Fachlich stand sie ihrem Bruder in nichts nach. Sie durchlief dieselbe Ausbildung wie er und strebte denselben akademischen Grad an.

Doch Wissen allein öffnete im damaligen Preußen noch keine Türen. Da ihr Bruder zum preußischen Militär einberufen wurde, war Erxleben der Zugang zur Universität trotz ihres Könnens verwehrt. Erst ein Gesuch an König Friedrich II. führte 1741 zu der Anweisung an die Universität Halle, sie zur Promotion und zum medizinischen Universitätsexamen zuzulassen.

Die Ausnahme als Prinzip

Diese Genehmigung war kein Rechtsanspruch, sondern ein Gnadenakt, eine persönliche Ausnahme von oberster Stelle. Genau darin liegt das Problem: Die Bildung von Frauen folgte nicht denselben Regeln wie die der Männer, sondern hing vom Wohlwollen Einzelner ab. Frauen mussten nicht nur ihre Qualifikation nachweisen, sondern sich zuerst das Recht erkämpfen, sie überhaupt nachweisen zu dürfen.

Als sie zu praktizieren begann, wurde sie von männlichen Kollegen als „Dilettantin“ verschrien, ausgerechnet wegen der fehlenden formalen Ausbildung, die man ihr verwehrt hatte. 1742 antwortete sie darauf mit ihrer Schrift Gründliche Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom Studiren abhalten. Darin argumentierte sie, dass der Ausschluss von Frauen aus der höheren Bildung ein Unrecht sei und zugleich der Wissenschaft insgesamt schade.

Als sie nach dem Tod einer Patientin wegen „medicinischer Pfuscherey“ angezeigt wurde, entschloss sie sich, die Promotion nachzuholen. Sie war damals 39 Jahre alt und hatte gerade ihr viertes Kind geboren. 1754 reichte sie ihre Dissertation ein, bestand das Examen mit großem Erfolg und führte ihr Leben danach weiter wie zuvor: als Ärztin, Mutter und Hausfrau in einer großen Familie. Die Mehrfachbelastung, die heute noch viele Frauen kennen, war für sie selbstverständlicher Alltag.

Warum dauerte es noch über 150 Jahre?

Von der Ausnahmegenehmigung des preußischen Königs vergingen über 150 Jahre, bis 1899 Frauen im Deutschen Reich erstmals offiziell zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zugelassen wurden.

An den Universitäten Preußens konnten sich Medizinstudentinnen sogar erst im Wintersemester 1908/1909 einschreiben.

Warum vergingen nach Erxleben noch mehr als anderthalb Jahrhunderte, bis Frauen diesen Weg regulär gehen durften? Die Antwort liegt nicht in ihrer mangelnden Eignung, sondern in den Strukturen.

Die Promotion Erxlebens schuf keinen Präzedenzfall. Sie wurde als Einzelfall behandelt, nicht als Anlass, die Regeln zu ändern. Ohne gesetzliche Grundlage musste jede Frau erneut um eine Sondererlaubnis bitten.

Begünstigt wurde dies auch durch die fehlende Vorbildung von Frauen, denn Mädchenschulen führten über Jahrzehnte nicht zur Hochschulreife. Auch damals galt das Abitur als Voraussetzung für ein Studium. Damit zementierten Missstände in der schulischen Bildung gesellschaftliche Schemata.

Aufgrund der mangelnden Durchlässigkeit war die Ärzteschaft männlich geprägt und kontrollierte Ausbildung, Prüfung und Zulassung. Dort, wo es Frauen dennoch schafften vorzudringen, sahen sie sich persönlichen Anschuldigungen und Herabsetzungen ausgesetzt.

Bekannt vorkommen dürften auch die Zuschreibungen an Frauen. Im 19. Jahrhundert wurde Frauen die natürliche Eignung für Wissenschaft und bestimmte Berufe abgesprochen. Sie wurden als körperlich und geistig ungeeignet dargestellt und auf ihren Platz in der Familie verwiesen. Vorurteilen wurde ein angeblich wissenschaftliches Äußeres verpasst.

Keine dieser Hürden war ein einzelnes Verbot. Es war das Zusammenspiel aus Schule, Hochschule, Berufsstand, Gesetzgebung und gesellschaftlichen Vorurteilen, das Frauen über Generationen ausschloss. Genau das macht strukturelle Benachteiligung so beharrlich: Sie braucht keine einzelne böswillige Entscheidung, sondern wirkt, solange die Rahmenbedingungen nicht verändert werden. Auch heute noch.

Was Erxleben uns heute sagt

Dorothea Erxleben hat bewiesen, dass Frauen in der Medizin ebenso qualifiziert sind wie Männer. Ihre Geschichte zeigt auch, dass individuelle Leistung allein strukturelle Hürden nicht auflöst. Umso bedauerlicher ist es, wenn Frauen, die diese überwunden haben, sich nicht für die Gleichstellung starkmachen. Erst wenn Zugang, Anerkennung und Vereinbarkeit verlässlich geregelt sind, wird aus der Ausnahme die Regel.

Deshalb adressieren wir als Lausitzer Frauen Netzwerk Hürden wie ungleiche Aufstiegschancen, fehlende Netzwerke, Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie sowie Rollenbilder, die fortwirken. Dorothea Erxleben ermutigt Frauen, solche Strukturen zu erkennen, zu benennen und zu verändern, damit in Zukunft Leistung entscheidet und nicht mehr die Gnade einer Ausnahme.

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